DIQP – Deutsches Institut für Qualitätsstandards und -prüfung e.V.

Wer ist das DIQP?

Das DIQP Deutsches Institut für Qualitätsstandards und -prüfung e.V. ist ein Non-Profit Organisation in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins welche keine Gütesiegel verkauft, Zertifizierungen anbietet oder Zertifikate verkauft.

Das DIQP ist nur satzungsgemäß ohne Gewinnerzielungsabsicht tätig und die Arbeit des Vorstands erfolgt ehrenamtlich. Der Verein wurde von Unternehmen und Privatpersonen gegründet um neue Standards zu entwickeln. Gerade im Bereich der Arbeitgebersiegel, Servicesiegel und Nachhaltigkeitssiegel leistet das DIQP seit Jahren Pionierarbeit. Gerade in diesen Bereiche gab es bis zur Gründung des DIQP nur wenig Orientierung.

Was sind die satzungsgemäßen Aufgaben des DIQP e.V.?

Das DIQP Deutsches Institut für Qualitätsstandards und -prüfung hat die satzungsgemäße Aufgabe, durch die Förderung des Qualitätsgedankens und der Generierung neuer Standards und der Entwicklung neuer Gütesiegel und Zertifikate der Wirtschaft zu dienen.

Zur Verwirklichung dieser Aufgabe wird das Institut laut seiner Satzung:

  • geeignete Analyseinstrumente, Gütesiegel und Zertifikate entwickeln.
  • die zertifizierten Inhaber von Gütesiegeln bzw. Zertifikaten bei der Öffentlichkeitsarbeit unterstützen.
  • Anstöße für Politik und Wirtschaft zur Forschung und Vertiefung des Qualitätsbewusstseins und die entwickelten Gütesiegel und Zertifikate geben.
  • Beiträge zur theoretischen Weiterentwicklung des Fachgebiets leisten.
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit durchführen um die Gütesiegel und Zertifikate öffentlich bekannt zu machen.
  • Tagungen und Veranstaltungen durchführen, um die Öffentlichkeit über die Aufgaben, Ziele und die entwickelten Siegel und Zertifikate zu informieren.

Wie funktioniert eine Zertifizierung?

Das DIQP – Deutsches Institut für Qualitätsstandard und -prüfung e.V. setzt Standards wie zum Beispiel auch andere privatwirtschaftlich organisierte Vereine DIN e.V. – Deutsches Institut für Normung oder RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. – RAL.

Mehr Informationen zum Themen Normung/ Standardsetzung:

Das DIQP – Deutsches Institut für Qualitätsstandards und -prüfung e.V. führt in der Regel ca. einmal pro Jahr nach Bedarf eine Sitzung des DIQP Normungsausschusses durch, um seine Standards anzupassen. Bei einer Standardentwicklung werden auch externe Unternehmen und Personen beteiligt. Es geht dabei darum, die Standards an aktuelle Entwicklungen anzupassen, sofern dies relevant ist.

Werden auch Mitglieder des DIQP zertifiziert?

Nein, Mitglieder des DIQP können grundsätzlich nicht zertifiziert werden. Lediglich auf die Mitgliedschaft im DIQP darf mit einer Grafik verweisen werden. Diese besteht auf dem DIQP Logo und dem Zusatz „Mitglied“ bzw. „Fördermitglied“.

Werden auch Mitglieder des DIQP Normungsausschusses zertifiziert?

Nein, auch Mitglieder des DIQP Normungsausschusses können nicht zertifiziert werden.

Führt das DIQP selber Kundenbefragungen oder Mitarbeiterbefragungen durch?

Nein, das DIQP führt selber keine eigenen Befragungen durch. Alle Befragungen werden von der Zertifizierungsgesellschaft SQC-QualityCert GmbH nach den Standards des DIQP Deutsches Institut für Qualitätsstandards und -prüfung e.V. durchgeführt.

Wie kann ich nach einem DIQP Standard zertifiziert werden?

Eine kostenpflichtige Zertifizierung findet nur über die Zertifizierungsgesellschaft SQC-QualityCert GmbH statt. Die Verfahren und Kosten werden von der SQC-QualityCert GmbH transparent veröffentlicht unter https://www.sqc-cert.de

Ein solches Verfahren unter Verwendung einer Zertifizierungsgesellschaft ist bei seriösen Siegelgebern üblich, was die Beispiele RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. und DIN e.V. – Deutsches Institut für Normung verdeutlichen.

Neue Standards werden im einem transparenten Verfahren entwickelt. Dabei werden Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen und zum Beispiel Vereine eingeladen um sich zu beteiligen.

Wie transparent ist eine DIQP Zertifizierung?

Die Grundlage für jede Zertifizierung wird auf der Website des DIQP und bei SQC-QualityCert in verständlicher Weise dargestellt. Die Siegelgrafiken sind zudem so gestaltet, damit diese die Grundlage einer Zertifizierung kommunizieren.

Grundsätzlich sind alle Siegelverwender gehalten, die Methodik der Siegelvergabe darzustellen. Ein zertifiziertes Unternehmen soll zudem laut den DIQP Nutzungsbedingungen von seiner Website auf das jeweils Ergebnis (Ergebnisseite) verlinken und die zugrunde liegende Methodik der Siegelvergabe erläutern.

Auf der Website www.diqp.eu findet sich für jede Zertifizierung eine passende Ergebnisseite mit weiteren Informationen zur Methodik und passenden Links zu weitergehenden Informationen. Dort können interessierte Verbraucherinnen und Verbraucher weitere Details und unter anderen den Durchführungszeitraum und den Gültigkeitszeitraum einsehen.

Unabhängige Siegelvergabe

Das DIQP agiert unabhängig und finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge. Somit ist die Unabhängigkeit von Zertifizierungen sichergestellt. Wenn Sie mehr Informationen zu den zertifizierten Unternehmen erhalten möchten, finden Sie auf dieser Seite weitere Informationen: https://www.sqc-cert.de/referenzen/ Die Vergabe einer Zertifizierung erfolgt durch die SQC-QualityCert GmbH.

Kann ein Gütesiegel entzogen werden?

Ja, bei betrügerischen Handlungen kann ein bereits vergebenes Gütesiegel auch vor dem Ablauf seiner Geltungsdauer laut den DIQP Nutzungsbedingungen entzogen werden, falls nachträglich Tatsachen bekannt werden, unter denen SQC-QualityCert eine Zuerkennung abgelehnt hätte oder nach seinem Ermessen ablehnen würde. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Antragsteller unrichtige Angaben gemacht hat, die für die Vergabe des Gütesiegels maßgeblich waren. Wird ein Gütesiegel entzogen, erlischt damit das Nutzungsrecht.

Engagiert auf vielen Ebenen

Wir sind seit 2016 Mitglied im Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“. Dabei handelt es sich um eine gemeinsame Initiative des Bundesfamilienministeriums und des Deutschen Industrie- und Handelskammertages und wird im Rahmen des Bundesprogramms „Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestalten“ durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Wir haben die Charta der Vielfalt unterzeichnet. Dabei handelt es sich um eine Arbeitgeber_innen-Initiative zur Förderung von Vielfalt in Unternehmen und Institutionen. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel ist Schirmherrin. Die Initiative will die Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von Vielfalt in der Organisationskultur in Deutschland voranbringen.

Wir beteiligen uns seit 2017 als Partner an der Gründerwoche Deutschland. Dabei handelt es sich um eine bundesweite Aktionswoche des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), welche jährlich stattfindet. Ziel der Gründerwoche ist die Förderung von Gründergeist und Unternehmensgründungen. Sie ist Teil der internationalen Global Entrepreneurship Week, einer weltweiten Aktionswoche zur Förderung von innovativen Ideen und Unternehmertum, die zeitgleich in 170 Ländern stattfindet.