Satzung + Beitragsordnung für Fördermitglieder
Beitrag für Fördermitglieder gem. § 5 Nr. 1 b der Satzung seit dem 01.01.2022:
5.000 Euro Jahresbeitrag für natürliche Personen
7.500 Euro Jahresbeitrag für juristische Personen
5.000 Euro Jahresbeitrag für wissenschaftliche Institute, Hochschulen und vergleichbare Einrichtungen
Der genannte Beitrag wird jährlich einmal im Voraus, bis spätestens 31. Januar des laufenden Kalenderjahres in Rechnung gestellt.