Startup Wettbewerb 2018

Gerne möchten wir Dein Startup in der Aufbauphase unterstützen. Dazu verlosen wir unter allen Bewerbungen welche wir bis zum 09.11.2018, 18.00 Uhr per E-Mail erhalten, jeweils eine von zehn kostenlosen DIQP Zertifizierungen : Top Service (DIQP).

Als Gewinner nehmt ihr ohne jegliche Kosten am normalen Zertifizierungsprozess teil. Eurer Startup muss nur zwischen 2015 – 2018 gegründet worden sein und über mindestens 10 Kunden verfügen.

Zur kostenlosen Teilnahme sende uns einfach eine E-Mail mit dem Betreff:

„Ich mache kostenlos beim Startup Wettbewerb 2018 mit“

Hier findet Ihr die Teilnahmenbedingungen.

Teilnahmebedingungen

1. Anbieter
Anbieter des Gewinnspiels ist das DIQP Deutsches Institut für Qualitätsstandards und -prüfung e.V. im Folgenden als DIQP bezeichnet.
2. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Folgende Teilnehmebedingungen gelten für die Teilnahme am Gewinnspiel. Mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel erkennen die Teilnehmer die folgenden Teilnahmebedingungen an:
3. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Unternehmen welches zwischen 2015 – 2017 gegründet wurden. Privatpersonen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
4. Ablauf
Das Gewinnspiel startet am 09.10.2018 und läuft bis zum 09.11.2018 um 12.00 Uhr. In diesem Zeitraum können Unternehmen eine formlose Bewerbung per E-Mail an info@diqp.eu senden. Diese werden gesammelt. Am 12.11.2017 um 18.00 Uhr werden vom DIQP Vorstand zehn Bewerbungen ausgelost welche jeweils einen kostenlosen Zertifizierungsprozess (Top Service) gewonnen haben. Der Erfolg der Zertifizierung z.B. sehr Gut, gut, befriedigend, oder auch das Bestehen hängt vom Ausgang der Kundenbefragung ab und kann im Vorfeld nicht garantiert werden.
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Zertifizierungsprozesses ist der Gewinner berechtigt, entsprechend den Bedingungen das Siegel: Top Service (DIQP) kostenlos zu nutzen und verlinkt dazu auch auf die Website des DIQP.
5. Teilnahme
Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich per E-Mail möglich. Es entstehen keine Kosten für die Teilnahme am Gewinnspiel.
6. Gewinn
Eine Barauszahlung des Gewinnwertes bzw. ein Umtausch des Gewinns ist ausgeschlossen. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar.
Gewinne, welche von Kooperationspartnern bzw. Preissponsoren gestellt werden, bietet der Gewinnspielanbieter nur in deren Namen an. Das DIQP ist in solchen Fällen nicht verantwortlich für die rechtzeitige und vollständige Ausschüttung des Gewinns sowie für Sach- bzw. Rechtsmängel oder für die Zahlungsunfähigkeit des Kooperationspartners und die daraus resultierenden Folgen für das Gewinnspiel. Der Erfolg einer DIQP Zertifizierung z.B. mit der Note: sehr Gut, gut, befriedigend, usw. hängt vom Ausgang der Kundenbefragung ab und kann im Vorfeld nicht ganrantiert werden. Die Gewinner werden per E-Mail bennachricht.
7. Ausschluss von Teilnehmern
Das DIQP behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei schuldhaften Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder für den Fall, dass Teilnehmer den Teilnahmevorgang oder das Spiel manipulieren bzw. versuchen, zu manipulieren oder sich anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen.
8. Veröffentlichung der Gewinner
Das DIQP darf die Gewinner auf den Internetseiten des DIQP bekannt geben und dazu das Unternehmenslogo nutzen. Sollte der Gewinner die Zertifizierung nicht bestehen bzw. nicht sehr gut oder gut bestehen, wird das DIQP den Gewinner nicht nennen.
9. Abbruch Gewinnspiel
Das DIQP behält sich vor, dass Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt oder falls das Gewinnspiel aus anderen (organisatorischen, technischen oder rechtlichen) Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche gegen das DIQP zu.
10. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
11. Haftungsausschluss
Das DIQP haftet nicht für Schäden aufgrund von Störungen technischer Anlagen, für Verzögerungen oder Unterbrechungen von Übertragungen oder für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel bzw. mit der Annahme und der Nutzung des Gewinns stehen, es sei denn, das DIQP bzw. dessen Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie von wesentlichen Vertragspflichten.
12. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen des Gewinnspiels wirksam. An deren Stelle tritt eine entsprechende gültige Klausel. Gleiches gilt beim Vorliegen einer Regelungslücke.
Stand: Oktober 2018